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Deutschland fördert Brummis mit CNG / LNG-Antrieb

12.6.2018

In Deutschland wurde die „Richtlinie über die Förderung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen in Unternehmen des Güterkraftverkehrs“ durch den Gesetzgeber auf den Weg gebracht. Damit erhalten umweltorientierte Betreiber künftig finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung methanbetriebener LKW und Sattelzugmaschinen.

Es geht voran mit den umweltschonenden Methan-Antrieben – jedenfalls im Nachbarland Deutschland. Für LKW und Sattelzugmaschinen, die CNG oder LNG tanken, gibt es dort künftig attraktive Zuschüsse, die den Mehrpreis gegenüber klassischen Diesel-Brummis abfedern und damit den Umstieg auf saubere Alternativen erleichtern. Das Förderprogramm ist Teil der Maßnahme 4.6.1 „klimafreundliche Gestaltung des Güterverkehrs“ des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 und soll für eine Treibhausgas-Reduktion von 20.000 Tonnen CO2-Äquivalenten im Jahr 2020 sorgen.

Guter Zeitpunkt für den Umstieg

Unternehmen kalkulieren scharf und brauchen verlässliche Bedingungen. Der Staat soll dafür den geeigneten Rahmen setzen - auch im Sinne seiner übergeordneten oder längerfristigen Ziele. Im Straßenverkehr, nicht gerade der kleinste Faktor bei Energiewende und Klimazielen, müssen noch viele Schritte in Richtung Dekarbonisierung gegangen werden. Europaweit wird nach verbindlichen EU-Richtlinien gerade die Infrastruktur für CNG und LNG verstärkt ausgebaut. Doch stehen die Unternehmen des Güterkraftverkehrs auch vor der Herausforderung, ihre Fahrzeugflotten den steigenden Anforderungen für CO2-arme, umweltschonende Mobilität anzupassen, um keinen Beschränkungen oder möglichen Fahrverboten ausgesetzt zu sein. Von daher kommt das neue Förderprogramm zur rechten Zeit, um notwendige Veränderungen mit anzuschieben.

Erst die Förderung, dann das Fahrzeug

Wer umsteigen will, um im Güterkraft- oder Werksverkehr von der neuen Förderung zu profitieren, muss ein paar Dinge dabei beachten. Der Förderantrag muss grundsätzlich vor Beginn bzw. Anschaffung/Kaufvertrag/Zulassung von LKW oder Zugmaschine(n) eingereicht werden. Förderberechtigt sind Unternehmen des Güterkraftverkehrs, auch Werksverkehre fallen darunter. Die schweren Nutzfahrzeuge (mind. 7,5 t Gesamtgewicht) müssen als serienmäßiges Neu-fahrzeug in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union angeboten werden. Die Mindesthaltedauer sowie die ununterbrochene Zulassung in Deutschland betragen vier Jahre. Mietkauf und Leasing sind möglich. Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Antriebsart und darf 40 % der Mehrkosten gegenüber einem entsprechenden Diesel-LKW mit Euro VI-Norm nicht übersteigen. Pro Nutzfahrzeug mit CNG-Antrieb gibt es einen Zuschuss von 8.000 Euro, pro LNG-Fahrzeug sogar von 12.000 Euro.

CNG und LNG – echte Alternativen im Güterkraftverkehr

Das Gute an solchen Veränderungen sind längst nicht nur der technische Fortschritt oder der Nutzen für Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität. Im Falle von CNG und LNG mindert es auch die Betriebskosten, fördert die Industrie, regionale Strukturen, sichert Arbeitsplätze und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Dabei ist das Gesamtpaket längst keine Zukunftsvision, sondern bereits verfügbare Realität. Nicht nur beim sauberen Kraftstoff aus fast CO2-neutralem Biomethan (CNG), sondern auch beim Fahrzeugangebot. Führende Hersteller bieten hier bereits Fahrzeuge an, die mit Compressed Natural Gas oder der verflüssigten Variante Liquefied Natural Gas betrieben werden können und sich im Markt bewährt haben.

Quelle: gibgas/Frank Wolter
http://www.gibgas.de

 

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