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EU-Ziele

Die Europäische Union hat die Eindämmung von Treibhauseffekt und Klimawandel als zentrale Aufgabe erkannt, was positiv für das Fahren mit Erdgas wirken könnte.

EU Klima- und Energiepaket 2020

Mit dem Klima- und Energiepaket 2007 hat sich die EU das rechtlich verbindliche Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen der Union um 20 Prozent zu reduzieren (um 30 Prozent im Falle eines internationalen Übereinkommens), den Anteil erneuerbarer Energiequellen auf 20 Prozent zu steigern und die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen. Weiters müssen mindestens 10 Prozent aller Kraftstoffe im EU-Verkehrssektor aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Das Klimapaket soll sicherstellen, dass die EU ihre Klimaziele bis 2020 erreicht.

CO2-Grenzwerte

2014 hat das EU-Parlament neue Grenzwerte für den CO2-Ausstoß bei Pkw beschlossen. Der durchschnittliche CO2-Grenzwert musste bis 2015 auf 130 Gramm pro Kilometer reduziert werden, ab 2021 gilt für die gesamte Fahrzeugflotte von Herstellern im Schnitt eine Obergrenze von 95 Gramm Kohlendioxid-Ausstoß pro Kilometer.

Auch für leichte Nutzfahrzeuge wurde (gemäß Verordnung Nr. 510/2011) ab 2014 schrittweise ein verbindlicher CO2-Emissionsdurchschnitt eingeführt, 2017 sollte er 175 g/km betragen, 2020 höchstens 147 g/km.

Im März 2019 hat das Europaparlament mit dem Beschluss der Richtlinie zur CO2-Reduktion bei Neuwagen einen weiteren Schritt für mehr Klimaschutz gesetzt. Mit dieser Richtlinie werden Autohersteller in die Pflicht genommen, einen deutlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Ab 2030 muss der durchschnittliche CO2-Ausstoß von neu zugelassenen PKWs um 37,5 Prozent und bei leichten Nutzfahrzeugen auf 31 Prozent niedriger sein als jener 2021. In beiden Fahrzeugklassen soll bis 2025 eine Zwischenetappe mit einer Minderung um 15 Prozent erreicht werden.

Auch für Schwerfahrzeuge werden erstmals strenge Emissions-Vorgaben verbindlich eingeführt. Im Februar 2019 hat sich die Europäische Union auf die Reduzierung des Kohlendioxidausstoßes bei Lkws auf 30 % bis zum Jahr 2030 geeinigt.

Erdgasfahrzeuge erfüllen die Vorgaben der EU schon heute. Der VW eco up! emittiert lediglich 82 Gramm CO2 pro Kilometer, der Seat Mii 1.0 Ecofuel Start&Stop 83 Gramm CO2 pro Kilometer und der neue Volkswagen Polo 1.0 TGI 87 Gramm CO2 pro Kilometer. Aber nicht nur Kleinwagen bleiben unter dem geforderten Grenzwert: so stoßen etwa die neuen Kompakt-Modelle Volkswagen Golf 1.5 TGI und Seat Leon 1.5 TGI weniger als 100 Gramm CO2 pro Kilometer aus.

Klima- und Energiepolitik bis 2030/2050

Im Rahmen ihrer Klima- und Energiepolitik bis 2030 verfolgt die EU drei Hauptziele:

  • Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber dem Stand von 1990)
  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen auf mindestens 27 %
  • Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 27 %

Damit nicht genug: Der europäische Energiefahrplan bis 2050 sieht sogar vor, den CO2-Ausstoss um 80 - 95% zu verringern. Zusätzlich soll der Energieverbrauch um 40 % gesenkt und der Anteil der erneuerbaren Energie um 55 % erhöht werden. Um das zu erreichen, braucht es große Anstrengungen. Und es braucht Gas, Grünes Gas.

Österreichische Umsetzung

Der erste Schritt zur nationalen Umsetzung der europäischen Klimaziele erfolgte in der Energiestrategie 2010 der Bundesregierung. Hier einige Auszüge:

  • Die fahrzeugbezogenen Steuern und Abgaben sollen noch stärkere Anreize zur Ökologisierung der Fahrzeugflotte bieten, um die CO2-Zielwerte für den Flottendurchschnitt neuer PKWs zu erreichen.
  • Deutliche Steigerung der Biogasverwendung durch Markteinführung eines Bio-CNG-Mischgaskraftstoffes mit mindestens 20 % Biogasanteil bis hin zu reinem Biogaseinsatz, mit dem Ziel des Einsatzes von etwas mehr als 200.000 Fahrzeugen (auf Basis Bio-CNG) in der Flotte bis 2020.
  • Der Umstieg auf emissionsarme Fahrzeuge in Flotten von Betrieben und Kommunen wurde bereits bisher finanziell unterstützt, das soll weiter geführt werden.
  • Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) auf neue PKW soll in einer weiteren Ökologisierungsstufe noch stärker auf umweltfreundliche Fahrzeuge ausgerichtet werden.

Das Ziel 2030 als nächste festgelegte Etappe zur Dekarbonisierung ist durch das Pariser Klimaabkommen und die Klimaziele der EU festgelegt: Für Österreich bedeutet es bis dahin eine CO2-Emissionsreduktion von minus 36 Prozent gegenüber 2005 (für Emissionsquellen außerhalb des Emissionshandels) zu erreichen. Unter anderem mit 100 Prozent Strom aus erneuerbarer Energie bis 2030 will die Bundesregierung diesem Ziel „maßgeblich näher kommen“. Bis 2050 soll das Energiesystem weitgehend dekarbonisiert sein, mit dem Schwerpunkt auf den Wärmemarkt und die Mobilität.

Grafik: Europäische Vorgaben - Abgeleitete Ziele für Österreich

Forderungen des FGW

Obwohl sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, den Anteil alternativer Antriebe stark zu erhöhen, wurde der NoVA-Bonus für Erdgasfahrzeuge mit Ende 2015 gestrichen. Stattdessen werden im neuen NoVA-Entwurf Dieselfahrzeuge massiv bevorzugt, indem darin nur die CO2-Emissionen, nicht aber andere wichtige Schadstoff-Parameter, wie z.B. Feinstaub, Berücksichtigung finden.

Der FGW möchte den umweltfreundlichen Kraftstoff CNG weiterhin gefördert wissen, und fordert die Bundesregierung daher auf, die Streichung des NoVA-Bonus für CNG-Fahrzeuge zurückzunehmen. Der Bonus sollte zudem auf 1.000 Euro angehoben und bis 31. 12. 2025 verlängert werden.

Grafik: Entwicklung des Gasverbrauchs von CNG-Fahrzeugen in Österreich